<aside> 💡 In diesem Kapitel erfahrt ihr, wie ihr eure Gemeinnützigkeit sichert, steuerlich korrekt handelt und welche Pflichten und Gestaltungsspielräume es rund um Spenden und Rücklagen gibt.
</aside>
<aside> 📄 BLANKOS
</aside>
Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss eure Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) entsprechen – insbesondere in Bezug auf die steuerbegünstigten Zwecke. Vor der Eintragung ins Vereinsregister prüft das Finanzamt eure Satzung kostenlos und bestätigt bei Eignung die Gemeinnützigkeit.
Wichtig:
👥 Tipp: Nur offiziell eingetragene Vorstandsmitglieder dürfen Auskünfte beim Finanzamt einholen oder Anträge stellen.
Nach der Anerkennung seid Ihr verpflichtet, beim Finanzamt regelmäßig eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben – in den ersten zwei Jahren jährlich, danach alle drei Jahre (sofern sich nichts Wesentliches ändert). Die Abgabe erfolgt elektronisch über Elster inklusive Anlage „Gem“ zur Körperschaftsteuererklärung.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl):
💡 Achtet bei wirtschaftlichen Tätigkeiten darauf, ob diese steuerlich begünstigt sind (Zweckbetrieb) oder nicht – das entscheidet über die Steuerpflicht.