<aside> 💡 In diesem Kapitel erfahrt ihr, wie ihr eure Gemeinnützigkeit sichert, steuerlich korrekt handelt und welche Pflichten und Gestaltungsspielräume es rund um Spenden und Rücklagen gibt.

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<aside> 📄 BLANKOS

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🏛️ Top 1 – Gemeinnützigkeit richtig beantragen und erhalten

Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss eure Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) entsprechen – insbesondere in Bezug auf die steuerbegünstigten Zwecke. Vor der Eintragung ins Vereinsregister prüft das Finanzamt eure Satzung kostenlos und bestätigt bei Eignung die Gemeinnützigkeit.

Wichtig:

👥 Tipp: Nur offiziell eingetragene Vorstandsmitglieder dürfen Auskünfte beim Finanzamt einholen oder Anträge stellen.


📄 Top 2 – Steuererklärung und Gemeinnützigkeitsprüfung: Was, wann, wie?

Nach der Anerkennung seid Ihr verpflichtet, beim Finanzamt regelmäßig eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben – in den ersten zwei Jahren jährlich, danach alle drei Jahre (sofern sich nichts Wesentliches ändert). Die Abgabe erfolgt elektronisch über Elster inklusive Anlage „Gem“ zur Körperschaftsteuererklärung.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl):

💡 Achtet bei wirtschaftlichen Tätigkeiten darauf, ob diese steuerlich begünstigt sind (Zweckbetrieb) oder nicht – das entscheidet über die Steuerpflicht.