Die Gewerbesteuer wird auf Unternehmenserträge von Vereinen mit gewerblichen Tätigkeiten erhoben. Gemeinnützige Vereine sind bis zu einer Einnahmegrenze von € 45.000 pro Jahr aus dem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb befreit. Die Gewerbesteuer ähnelt der Körperschaftsteuer - beide betreffen nur den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, während ideelle Bereiche, Vermögensverwaltung und Zweckbetriebe steuerfrei bleiben.

Bei Überschreitung der 45.000-Euro-Grenze ermittelt das Finanzamt den Gewerbeertrag (Gewinn mit Anpassungen, auf 100 Euro abgerundet). Vereine erhalten einen Freibetrag von 5.000 Euro. Erst darüber ist eine elektronische Steuererklärung nötig. Die finale Steuer berechnet die Gemeinde durch Anwendung ihres Hebesatzes auf den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag.