Beschäftigt der Verein Mitarbeiter, müssen monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen abgegeben werden. Für ehrenamtliche Mitarbeiter gibt es eine alternative Regelung: Sie können eine steuerfreie Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale) bis zu 840 Euro pro Jahr erhalten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Vereinssatzung dies zulässt.

Zusätzlich können Ehrenamtliche, die ausbildende oder betreuende Tätigkeiten ausüben, die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen.