<aside> 💡 Auch gemeinnützige Vereine sind steuerlich meldepflichtig – wer seine Erklärungspflichten vernachlässigt, riskiert die Gemeinnützigkeit und damit erhebliche Nachteile.

</aside>

<aside> 📄 BLANKOS

</aside>

🧾 Top 1 – Steuererklärung: alle drei Jahre Pflicht

Gemeinnützige Vereine müssen in der Regel alle drei Jahre eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, um ihre steuerliche Gemeinnützigkeit zu bestätigen. Dafür verwendet ihr das Formular KSt 1 (Körperschaftsteuererklärung) mit der Anlage „Gem“. Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER.

🔎 Mehr Infos zur Steuererklärung für gemeinnützige Vereine (VLH.de)

🗂️ Wichtige Unterlagen für die Abgabe:

💡 Tipp: Neue Vereine müssen die Erklärung in den ersten zwei Jahren jährlich abgeben. Danach entscheidet das Finanzamt über den Prüfturnus.

💼 Top 2 – Steuerarten im Überblick: Was kann auf euren Verein zukommen?

Auch wenn ihr gemeinnützig seid, können je nach Tätigkeit und Struktur Steuerpflichten entstehen. Diese vier Steuerarten sind für Vereine besonders relevant:

📎 Wichtig: Steuerpflichten entstehen nicht automatisch, sondern erst bei bestimmten Schwellenwerten oder Aktivitäten – also genau prüfen!

📊 Top 3 – Einnahmenarten und Tätigkeitsbereiche richtig zuordnen